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Die '''Polizei''' (von , ?die staatlichen Angelegenheiten betreffendes?, altdeutsch ''Polizey'') ist ein eines es. Die Polizeibehörden, die Polizeibeamten, die und im übertragenen Sinn auch ein Polizeigebäude werden als ?Polizei? bezeichnet.

Umfang der Polizeiarbeit

Ihre Befugnisse sind unter anderem im (Recht der Polizei) geregelt. Sie hat in den meisten Staaten die , die '' und '' zu gewährleisten oder wiederherzustellen, den zu regeln bzw. zu und als '''' strafbare und ordnungswidrige Handlungen zu erforschen. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem zu. Eine weitere Aufgabe in allen Staaten der Welt ist die im Bereich der , das heißt die Verhütung oder Unterbindung von Taten, die entweder oder bewehrt sind oder einem gesetzlichen Verbot unterliegen.

Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen ? mit, je nach , wenigen Ausnahmen wie den oder der ? ist der Polizei als Exekutivorgan des beim die Anwendung von Gewalt durch , unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und innerhalb gesetzlicher n erlaubt. In fast allen Ländern wird die Polizei mittels ihrer tätig. Charakteristisch für diese ist die von ihnen getragene .

Die Polizei gehört zu den erstalarmierten Institutionen in der Kette der en für Notfälle. In Ländern der , der und einigen anderen Ländern ist die Polizei, neben und , über den ''112'' telefonisch erreichbar.

Abgrenzungen zu anderen Diensten

Die polizeilichen Strukturen weisen von eines Staates militärähnlich oder militärisch organisiert sein kann.
Beispielhaft stehen dafür die italienischen oder bis 2005 der deutsche , heute ''''. Teilweise gehören diese Polizeieinheiten zum Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, sind Teil der regulären oder militärisch ausgebildet, auch wenn sie in Friedenszeiten ausschließlich Polizeiaufgaben im Auftrag des Innen- und Justizministeriums wahrnehmen. Sie können im Kriegsfall als en eingesetzt werden, wenn sie die völkerrechtlichen Anforderungen des Kombattantenstatus erfüllen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Einsatz der Carabinieri nach dem im .

Ein Haupttätigkeitsfeld liegt in der , Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Abzugrenzen ist die Institution Polizei ferner von en en (/Sicherheitsdienst/Security), die vom Staat meistens

Estland

In sind die Aufgaben der Polizei mit denen des Grenzschutzes im Polizei- und Grenzschutzamt vereinigt.

Frankreich

In unterstellt war und seit dem 1. Januar 2009 ebenfalls dem Innenministerium unterstellt ist. Die Polizei der Gemeinden hat nur eingeschränkte Rechte und darf in der Regel nur Ortsrecht und die Einhaltung von Verkehrsvorschriften überwachen.

Israel

In untersteht die Polizei nicht dem Innenministerium, sondern dem Ministerium für innere Sicherheit.

Italien

 hat kein f�deral gegliedertes Polizeisystem, sondern unterh�lt mehrere nationale Polizeik�rper mit sich teilweise �berschneidenden Zust�ndigkeiten, auch um Machtkonzentrationen in einer Hand oder in einem Ministerium zu verhindern. Dem  untersteht die zivile  (''''), die haupts�chlich in gr��eren St�dten operiert. Die '''' unterstehen als vierte  dem  und versehen nach Weisung des Innenministeriums Polizeidienst. Sie haben vor allem auf dem Lande ein dichtes Netz von Wachstationen. Eine dritte nationale Polizeitruppe ist die '''', eine milit�risch organisierte Finanz- und Zollpolizei, die dem  untersteht und f�r die Bek�mpfung der Wirtschaftskriminalit�t zust�ndig ist. Sie ist vor allem auch im Bereich  und  t�tig.

Auf lokaler Ebene gibt es die oftmals en (''''), die sich hauptsächlich um die Regelung des örtlichen Straßenverkehrs kümmern.

Kanada

Die (Abkürzung ''RCMP'', etwa ?königliche kanadische berittene Polizei?, umgangssprachliche Kurzbezeichnung ''Mounties'', ''Gendarmerie royale du Canada'', ''GRC'') ist die nationale Polizei s, die im Auftrag der (außer und ) und sowie vieler n auch lokale Aufgaben wahrnimmt. Die beiden größten Provinzen verfügen hierfür mit der (OPP) bzw. der über eigene Provinzpolizeien, dort beschränkt sich der Auftrag der auf den Schutz von Bundeseinrichtungen.

Daneben gibt es Polizeibehörden auf Provinzebene (z. B. , ) und auf regionaler oder örtlicher Ebene (z. B. , York Regional Police). Ferner gibt es auf Bundesebene Polizeibehörden mit speziellen Aufgaben (z. B. Warden). Ähnlich den Vereinigten Staaten existieren für die Gebiete von Indianerstämmen und anderen Ureinwohnern eigene Polizeibehörden. Die beiden großen privaten Eisenbahngesellschaften ( und ) verfügen über je eine eigene Polizei zur Sicherung ihrer Einrichtungen. Einige Nahverkehrbetreiber sowie manche Universitäten haben eigene Hilfspolizeien (sogenannte ''Special Constables'') eingerichtet.

Kosovo

Die Polizei des ist ein seit 1999 existierender im Kosovo mit ungefähr 9000 . Etwa 85 der kosovarischen Polizisten sind , 15 Prozent sind oder gehören einer anderen ethnischen an.

Kroatien

Liechtenstein

Die Landespolizei ist die einzige Polizei in . Sie ist auch für den Betrieb des verantwortlich.

Litauen

Das ist ein leitendes Bindeglied zwischen allen litauischen Polizeistrukturen mit insgesamt 16 unterstellten Unterbehörden.

Niederlande

In den Niederlanden ist die Polizei seit Anfang des Jahres 2013 zentral organisiert (). Vorher war sie in 25 Polizeiregionen (''politieregios'') eingeteilt, die je über ein Regionalkorps (''regiokorps'') verfügten. Die Leitung der regionalen Polizei oblag einem Korpschef, der von einem Regionalvorstand unterstützt wurde, dem auch Vertreter der örtlichen Stadtverwaltungen und der angehörten. Daneben gab es ein Landespolizeikorps ('''' ? KLPD), das für Verkehrsbelange auf überörtlichen Straßen, die Bekämpfung der und andere übergreifende Aufgaben zuständig war.

Die niederländische , genannt, gehört organisatorisch als eigene Teilstreitkraft in den Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums, untersteht aber bei der Ausübung ihrer polizeilichen Aufgaben auch anderen Ministerien.

Österreich

In gliedert sich die Exekutive seit dem 1. Juli 2005 in den , die , sowie die . Der Begriff ''Bundespolizei'' selbst bezeichnet den Wachkörper Bundespolizei. Er ist dem und den anderen unterstellt, die Justizwache dem .
Für das Gebiet einer Gemeinde, in der die Landespolizeidirektion nicht zugleich Sicherheitsbehörde I. Instanz ist, darf von einer Gemeinde oder einer anderen Gebietskörperschaft ein Wachkörper errichtet werden.

Seit dem 1. Juli 2005 werden die Aufgaben von und dem sowie der vom wahrgenommen. Der neue einheitliche Name lautet ''Bundespolizei'', auf den Uniformen und Fahrzeugen steht jedoch lediglich ''Polizei''. Daneben gibt es auch noch das .

Osttimor

Die Nationalpolizei Osttimors wurde mit Hilfe der Vereinten Nationen ab 1999 aufgebaut. Während der wurde sie als Partei in den Konflikt hineingezogen. Die UN-Polizei übernahm wieder die Aufgabe im Land für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Nach und nach wurden die einzelnen Distrikte wieder an die Nationalpolizei übergeben. Seit 2011 trägt sie wieder die volle Verantwortung. Die letzten internationalen Sicherheitskräfte verließen 2013 Osttimor.

Palau

Die Palau Police mit dem ''Palau Bureau of Public Division of Marine Law Enforcement'' (DMLE) ist verantwortlich für See-Überwachung, und in Palaus und seiner (EEZ, 200 um die Inseln).

Polen

Die Polizei in ist dem unterstellt, zentral organisiert und hat regionale Kommandanturen in allen en. Neben der nationalen Polizei werden einige polizeiliche Aufgaben auch von der Stadtpolizei ''('', deutsch ''Stadtwache'') wahrgenommen, die kommunal organisiert ist.

Portugal

Rumänien

Russland

Am 1. Mai 2011 trat in ein Gesetz in Kraft, welches eine umfassende Reform der Miliz abschloss und nach welcher die Miliz in Polizei umbenannt wurde ().

Die Miliz (jetzt Polizei) bestand bzw. besteht aus zwei Gruppen, der Miliz für öffentliche Sicherheit und der Kriminalmiliz. Beide Gruppen unterscheiden sich in ihrer Funktion, der Leitung und der Finanzierung. Während Personalausstattung und Finanzierung der ersten Gruppe von den örtlichen Behörden getragen werden, ist für die Kriminalpolizei die russische Regierung zuständig.

 () war in  und ist in einigen anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen  die Bezeichnung f�r die Polizei.

Schweden

Das Polizeisystem ist zentralistisch aufgebaut und dem Justizministerium unterstellt. Die Polizei ( ''polisen'') besteht organisatorisch aus zwei Bereichen:

  • ''Rikspolisstyrelsen'' (RPS) oder kurz ''Rikspolisen'' (Reichspolizei) ist die zentrale Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde. Sie kann in etwa mit dem deutschen Bundeskriminalamt gleichgesetzt werden. Die Behörde mit Sitz in wurde 1964 gegründet und wird von einem Reichspolizeichef (''Rikspolischef'') geleitet, der direkt von der benannt wird.
  • ''Polismyndighet'' (Polizeibehörde), die eigentliche Polizei, ist auf die 21 aufgeteilt. Jede Provinz entspricht einem Polizeidistrikt. Dieser wird von einem ''Länspolismästare'' geleitet. Die größte Polizeibehörde findet sich in mit 6.700 Angestellten, von ihnen 5.000 Polizisten. Die kleinste Behörde ist die des mit 140 Angestellten, von denen 99 Polizisten sind.

Außerdem existiert mit der '''' (Sicherheitspolizei) ein Nachrichtendienst, der direkt dem ''Rikspolisstyrelse'' unterstellt ist.

Schweiz

In der gliedert sich die Polizei in das , die en und die . Eine Abteilung der Kantonspolizei ist die . Das , das der Oberzolldirektion und somit dem untersteht, ist inzwischen mit teilweise parallelen polizeilichen Kompetenzen ausgestattet worden.
Die Bundespolizei verfügt über keine eigenen uniformierten Organe. Einzig Kantone und Gemeinden besitzen eine eigene Polizeitruppe. Im Weiteren gibt es das Polizeikorps der , die , das aber eine privatrechtliche (Aktiengesellschaft) Organisation ist.

Slowakei

In der Slowakei nimmt das zentralistisch und dem Innenministerium unterstehende ''(Policajný zbor Slovenskej republiky)'' Polizeiaufgaben wahr. Daneben bestehen auch Stadt- und Gemeindepolizeien und die Militärpolizei.

Spanien

Das Polizeisystem s ist aufgrund der politischen Gliederung Spaniens komplex. Sie umfasst im Wesentlichen vier Arten von Polizeikörpern:

  1. die gleichermaßen dem Verteidigungs- und Innenministerium unterstehende und militärisch organisierte ,
  2. die gesamtstaatliche Nationalpolizei ('''' ? CNP) des Innenministeriums,
  3. die Polizeien der Autonomen Gemeinschaften (''Policía Autonómica''), die bislang im , in und in aufgestellt wurden,
  4. sowie die Gemeinde- und en (''Guardia Urbana'', '''' oder ''Policía Municipal'' genannt).

Tschechien

Die staatliche Polizei der Tschechischen Republik untersteht dem Innenminister. Ihm ist das Polizeipräsidium der Tschechischen Republik untergeordnet. Die Polizei unterteilt sich in Abteilungen mit Wirkungskraft auf dem gesamten Staatsgebiet und Abteilungen mit regional begrenztem Wirkungsbereich. Im Einzelnen bestehen Dienststellen der Ordnungspolizei, der , der , Dienststellen für die Verwaltung, den , für die Aufdeckung von Korruptionen und schweren wirtschaftlichen Straftaten, für die Fremden- und , und der Flugdienst.

Als polizeiliche Aufgaben gelten die Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, Bekämpfung des Terrorismus, Aufdeckung von Straftaten, Sicherstellung der Täter, Ermittlungen von Straftaten, Schutz der Staatsgrenzen, Schutz der Verfassungsfaktoren der Tschechischen Republik, Schutz der vertretenden Ämter, Schutz der Objekte des Parlamentsitzes, des Präsidenten der Republik, des Verfassungsgerichtes, des Außenministeriums, des Innenministeriums und weiterer besonders bedeutenden Objekte, Aufsicht über die Sicherheit und Kontinuität des Straßenverkehrs mit Aufdeckung der Verstöße, Verkündung der Ermittlungen auf dem ganzen Gebiet der Tschechischen Republik und Erfüllung der Aufgaben der Staatsverwaltung.

Daneben bestehen kommunale Polizeibehörden, deren Tätigkeit eher mit derjenigen von in Deutschland vergleichbar ist.

Ungarn

Vereinigtes Königreich

Im ist die Polizei nicht einheitlich organisiert. Sie ist historisch wie in Frankreich zum Teil zivil und zum Teil militärisch gewachsen. Die Mehrheit der Polizeien sind ''Territorial police forces'', die für einzelne Regionen des Vereinigten Königreichs zuständig sind und oft aus historischen Vorgängerorganisationen entstanden sind. Rechtliche Grundlagen sind der ''Police Act 1964 (in England and Wales)'', der ''Police (Scotland) Act 1967'' und der ''Police (Northern Ireland) Act 2000''. Daneben gibt es nationale Polizeien mit besonderen Aufgaben wie die und auch ''private constabularies'', die aufgrund historischer Rechte oder auf Grund des Polizei- oder Sicherheitsdienstaufgaben ausüben.

Uniformen und Farben der Einsatzfahrzeuge unterscheiden sich allerdings nur im Verwendungszweck (Verkehrspolizei, für das Diplomatische Corps ausländischer Nationen in Großbritannien, Schutzpolizei etc.), nicht aber in ihrer administrativen Zugehörigkeit voneinander.

Die international wohl bekannteste Polizei Großbritanniens ist die MET, die in , die ihr seit ihrem Umzug im Jahre 1967 im hat und knapp 32.000 Polizisten in zivilen Diensten (wie den Kriminalpolizeien) und uniformierten Diensten (wie der Schutzpolizei) beschäftigt. Es gibt auch kleinere Polizeien in Großbritannien mit nur rund einem Dutzend Mitarbeiter, die aber formal jeder anderen Polizei innerhalb des Königreiches gleichgestellt sind.

Vereinigte Staaten

In den ist die Polizeigewalt auf vielen verschiedenen Ebenen des föderalen Systems verteilt. Auf Bundesebene ist das für die Aufklärung von Straftaten, die gegen Bundesgesetze begangen wurden, zuständig. Diese betreffen hauptsächlich Gebiete von zwischenstaatlichem Handel sowie organisiertes Verbrechen, aber auch die solcher Straftaten wie Entführungen.

Auf Staatsebene gibt es die (''State Police''). Auf der Ebene der bzw. sind die für alles zuständig, was sich außerhalb von Städten und inkorporierten Gemeinden ereignet. Allerdings gibt es auch Städte und Gemeinden mit Sheriffs, die sich in Districts und Countys befinden, für die wieder ein eigener Sheriff oder Polizeien zuständig sind. Dasselbe gibt es auch umgekehrt. Der Sheriff wird direkt von der Bevölkerung gewählt, die Wahlperiode ist regional unterschiedlich (12 Monate bis 4 Jahre). Zur Wahl stellen kann sich jeder US-Bürger. Der Sheriff ist berechtigt, einen Teil seiner Aufgaben an Hilfskräfte ''(Deputies)'' zu delegieren.

Zusätzlich zu dem Umstand, dass jede Gemeinde, jede Stadt (manchmal sogar jeder Stadtteil), jeder Landkreis und jeder Staat in den USA eine eigene Polizei hat, hat auch fast jedes Ministerium und fast jede Behörde eine eigene Abteilung mit den Befugnissen und Möglichkeiten einer Polizei, von den (durchaus bewaffneten) Brandermittlungsteams der Berufsfeuerwehr in Chicago, über die ebenfalls bewaffneten Ermittler der Post, die Ermittlungsbehörden von Zoll, Finanzbehörden, , , , , Hafenbehörden, Verkehrsministerium, Handelsministerium und so weiter. Insgesamt koexistieren in den USA etwa 16.000 Polizeien.

Entgegen dem von vermittelten Klischee funktioniert die Zusammenarbeit zwischen diesen Polizeien jedoch im Allgemeinen sehr gut und wurde mit der Gründung des in der Folge der nur noch verbessert.

Der Begriff ?Polizei? (''Police'') wird allerdings am ehesten für die von den Kommunen angestellten Polizeikräfte verwendet. Gelegentlich haben Universitäten oder andere Behörden vom Parlament eines Bundesstaats oder vom Kongress die Vollmacht bekommen, eigene Polizeidienste zu unterhalten. Sowohl die örtliche Polizei der Städte als auch die Sheriffs und die besondere Polizei einer bestimmten Einrichtung haben nur eine strikt gebundene örtliche Jurisdiktion (zum Beispiel darf eine Universitätspolizei nur auf dem Campus der entsprechenden Universität einschreiten, die städtische Polizei nur innerhalb der Stadtgrenzen und so weiter). Durch besondere Vereinbarung können diese Bindungen gelockert werden (wenn zum Beispiel eine Stadt und eine Universität der jeweils anderen Vertragspartnerin das Recht einräumt, in begründeten Fällen auf dem jeweils anderen Gebiet tätig zu werden).

Bundesebene

Polizeigewalt haben die jeweils eigenen en der . Es gibt jedoch auch Militärbehörden, deren Mitarbeiter den Status als Bundesagenten (''federal agents'') haben, dies sind (Criminal Investigation Division) und der () sowie für die US Air Force das . Des Weiteren existieren Kriminalpolizeien des Bundesschatzamtes, der Post (US Postal Police), des Zolls, der Einwanderungsbehörde, des Handelsministeriums, des Verkehrsministeriums und die Steuerfahndung des Finanzministeriums. Außerdem gibt es zur Drogenbekämpfung neben dem noch die . Für Schmuggel, illegalen Besitz und illegale Herstellung von alkoholischen Getränken, Tabakwaren, Schusswaffen und Explosivmitteln mit bundesweiter Relevanz ist das zuständig. Die Grenzüberwachung wird von der umbenannten Einwanderungsbehörde (ICE=Immigrations and Customs Enforcement) und von der United States Border Patrol getätigt (früher INS).

Die wichtigste Kriminalpolizei auf Bundesebene ist das . Für bestimmte Straftaten, die sich gegen Mitglieder der Regierung richten sowie für Geld- und Kreditkartenfälschungen ist der zuständig.

Außerdem hat die Polizeibefugnis in ihrem Gebiet. Für die von Bundesgerichten und für spezielle Sonderaufgaben sind die zuständig.

US-Bundesstaaten

Die einzige landesweite Standardisierung bei der Schutzpolizei ist der Polizeinotruf, der 911 lautet und von fast jeder Telefonzelle und von fast jedem Mobiltelefon aus gebührenfrei angerufen werden kann. Die Einrichtung wurde durch den im Jahr 1964 beschleunigt. Die Tat beobachteten etliche Menschen ohne einzugreifen (). Der Fall bildete den Anlass zur landesweiten Einführung eines funktionierenden Notrufs.

In den einzelnen Bundesstaaten gibt es eigene Polizeiermittlungsbehörden mit der Bezeichnung ''SBI'' (). Auf Staatsebene gibt es die Staatspolizei (''State Police''), die häufig für die Überwachung der Autobahnen sowie den Schutz staatlicher Einrichtung zuständig ist.

Lokale Polizeibehörden und Sheriffs

Fast jede Gemeinde, jede Stadt (manchmal sogar jeder Stadtteil), jeder Landkreis und jeder Staat in den USA eine eigene Polizei. Auf der Ebene der bzw. sind die für alles zuständig, was sich außerhalb von Städten und inkorporierten Gemeinden ereignet. Allerdings gibt es auch Städte und Gemeinden mit Sheriffs, die sich in Districts und Countys befinden, für die wieder ein eigener Sheriff oder Polizeien zuständig sind.

Audio

  • , von Marie von Kuck, , Das Feature, 24. Juli 2018, 43,53 Minuten,

Siehe auch

Literatur

  • (PDF-Datei; 2,2 MB) In: '''', 48/2008.
  • : ''Cop Culture. Der Alltag des Gewaltmonopols. Männlichkeit, Handlungsmuster und Kultur in der Polizei.'' VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15917-1.
  • George Thomas Kurian (Hrsg.): ''World Encyclopedia of Police Forces and Correctional Systems.'' 2. Auflage. Gale, Detroit 2006, ISBN 978-0-7876-7736-7.
  • Dilip Kumar Das, Michael J. Palmiotto (Hrsg.): ''World Police Encyclopedia'' Routledge, New York 2006, ISBN 978-0-415-94250-8.
  • Daniel Loick (Hrsg.): ''Kritik der Polizei'', Campus, Frankfurt am Main/New York 2018, ISBN 3-593-50944-X.
  • (Hrsg.): ''Polizei und Protest in der Bundesrepublik Deutschland.'' Springer, Wiesbaden 2020, ISBN 978-3-658-29477-9.
  • Graeme R. Newman (Hrsg.): ''Crime and Punishment around the World.'' ABC-CLIO, Santa Barbara 2010, ISBN 978-0-313-35133-4.
  • : ''Police Forces in History.'' Sage Publications, London, Beverly Hills 1975, ISBN 0-8039-9928-3.

Weblinks

  • (PDF-Datei; 2,2 MB)

Einzelnachweise